Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil
- L 4 SO 99/19 B ER, L 4 SO 101/19 B ER, L 4 SO 111/19 B ER, L 4 SO 112/19 B ER, L 4 SO 115/19 B ER, L 4 SO 116/19 B ER, L 4 SO 121/19 B ER -
Kein Anspruch auf "zusätzliche Einzelfallhilfen" bei stationärer Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Gesetzliche Grundlage für "zusätzliche Einzelfallhilfen" nicht gegeben
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass behinderten Menschen bei bereits erhaltener stationärer Eingliederungshilfe kein Anspruch auf "zusätzliche Einzelfallhilfen" zusteht.
Die Antragsteller der zugrunde liegenden Verfahren begehrten jeweils im Wege der einstweiligen Anordnung, den zuständigen Sozialhilfeträger zu verpflichten, ihnen über die gewährte
Das Sozialgericht Koblenz sah eine den Anspruch auf die begehrte Leistung stützende Anspruchsgrundlage nicht gegeben und lehnte daher die Anträge ab.
LSG verneint Anspruch auf "zusätzliche Einzelfallhilfen"
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidungen. Ein über die dem jeweiligen Antragsteller gewährte
Eingliederungshilfebedarf des Antragstellers vollumfänglich gedeckt
Nach dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2019
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27996
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27996
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.