Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017
- L 5 KR 135/16 -
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung behält auch bei Aufenthalt im EU-Ausland ihre Wirksamkeit
Anspruch auf Geldleistungen ergibt sich aus Art. 21 Abs. 1 VO (EG) 883/04
Eine in Deutschland getroffene Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld verliert grundsätzlich ihre Wirkung nicht dadurch, dass sich der Versicherte danach überwiegend im EU-Ausland aufhält. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die 1970 geborene, bei der beklagten deutschen Krankenkasse krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Busfahrerin beschäftigt. Sie wohnte als Grenzgängerin in Spanien und arbeitete in Deutschland. Die Beklagte zahlte ihr nach Ablauf der
SG verneint Anspruch auf weiteres Krankengeld
Mit ihrer Klage vor dem Sozialgericht Trier hatte die Klägerin ebenfalls keinen Erfolg. Sie habe ab dem 24. November 2011 keinen Anspruch auf
Lückenlose Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Feststellung "bis auf weiteres" ausreichend
Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2017
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24758
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24758
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.