Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 22.02.2022
- L 3 U 146/19 -
Unfallversicherung muss posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge anerkennen
Unfallereignis war für Entstehung der PTBS wesentliche Ursache
Erleidet ein Bahnmitarbeiter eine posttraumatische Belastungsstörung, weil er unmittelbar den Suizid eines Reisenden miterleben muss, hat er einen Anspruch auf Leistungen seines gesetzlichen Unfallversicherers. So entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam. Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine
Unfallversicherung sieht PTBS nicht als Folge des Unfall
Die
PTBS als Unfallfolge anzuerkennen
Die Darmstädter Richter verurteilten die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2022
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31833
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31833
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.