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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 506 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 506, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom30.06.2014
- 2 BvR 792/11 -
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit, eine offensichtlich unbegründete Revision ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zu verwerfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist von Verfassungs wegen auch nicht geboten, dass eine solche Entscheidung mit einer Begründung versehen wird. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hat sich dabei auch mit dem Recht auf ein faires Verfahren auseinandergesetzt, das in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt ist. Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom27.06.2014
- 2 BvR 429/12 -
Verbot zur Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung rechtmäßig
Der Straftatbestand des § 353 d Nr. 3 Strafgesetzbuch, der unter anderem verbietet, eine Anklageschrift im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an einen Beschluss des Ersten Senats aus dem Jahr 1985. In verfassungsgemäßer Weise soll dieser Straftatbestand nicht nur die Rechte des Angeklagten schützen, sondern auch verhindern, dass Verfahrensbeteiligte - insbesondere Laienrichter und Zeugen - in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 506 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 506“, „NJW-Spezial 2014, S. 506“ oder „NJW-Spezial 14, S. 506“ zitiert.