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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.03.2014
- 10 LC 85/12 -
Vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger unzulässig
Vereinbarung der Anlieger mit der Gemeinde stellt Umgehung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde dar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger der Straße für unzulässig erklärt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Rat der Gemeinde in den Jahren 2009 und 2011 beschlossen, dass die
Landkreis hält Beschlüsse des Gemeinderats für rechtswidrig
Der beklagte Landkreis Celle beanstandete die Ratsbeschlüsse als rechtswidrig und unwirtschaftlich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage der Gemeinde abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil.
Übernahme des vollen Aufwands durch Beitragspflichtige im Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde nicht vorgesehen
Nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist eine vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge für den Straßenbau nicht verfassungswidrig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.02.2012
[Aktenzeichen: 6 B 11492/11]) - Straßenerneuerung: Beitragspflicht für Anlieger
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 29.11.2005
[Aktenzeichen: 6 L 775/05.MZ])
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Dokument-Nr. 17797
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