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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.09.2016
- 13 ME 210/15 -
Apotheker darf vorläufig selbst hergestellte Präparate mit Amygdalin vertreiben
Klage über Verbotsverfügung weiterhin anhängig
Dem Eilantrag eines Apothekers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Niedersachsen wurde entsprochen und damit die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover geändert. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall war dem
Vorerst Weiterverkauf der Präparate möglich
Die Entscheidung hat zur Folge, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2016
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.11.2015
[Aktenzeichen: 15 B 3811/15] - Verwaltungsgericht Hannover, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: 15 A 3810/15]
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Dokument-Nr. 23234
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