Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.10.2008
- 7 MS 171/08 -
Weiterbau der S-Bahn von Hannover-Lahe nach Misburg-Nord vorläufig gestoppt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, die bereits begonnenen Bauarbeiten für die von Hannover-Lahe nach Misburg-Nord geplante Stadtbahn zu stoppen.
Die Antragsteller, Eigentümer von Wohngrundstücken, die rückwärtig an die künftige Stadtbahntrasse grenzen, wenden sich gegen den geplanten Streckenausbau der Stadtbahn von Hannover-Lahe nach Misburg-Nord. Sie befürchten unzumutbare Lärmimmissionen und Schäden an ihren Wohnhäusern durch die von Bau und Betrieb der Stadtbahn ausgehenden Erschütterungen.
Der 7. Senat hat ausgeführt, dass derzeit das Interesse der Antragsteller, vorläufig von Baumaßnahmen verschont zu bleiben, gegenüber dem Interesse des Vorhabensträgers an der sofortigen Realisierung der Planung überwiegt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob der Planfeststellungsbeschluss bei der Bewältigung der lärmschutzrechtlichen Situation den rechtlichen Vorgaben genügt. Die der Lärmprognose der Planfeststellungsbehörde zugrunde liegenden Annahmen, eine durch die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (Ampel) verursachte Erhöhung der Lärmpegelwerte sei nicht zu berücksichtigen und eine - tatsächlich in dieser Form nicht vorhandene - Lärmschutzwand (fiktiv) in die Schallimmissionsberechnung einzustellen, scheinen im Hauptsacheverfahren überprüfungsbedürftig. Bei dem derzeitigen Verfahrensstand ist angesichts verschiedener in Betracht kommender Alternativen nicht absehbar, auf welche Weise die möglichen Mängel im Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses behoben werden können. Bei dieser Situation ist der vorläufige Stopp der - in Kenntnis der anhängigen Klageverfahren - am 10. September 2008 vom Vorhabensträger begonnenen Baumaßnahmen zum Schutz der Interessen der Anlieger geboten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 10.10.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6814
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6814
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.