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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.02.2012
- 2 Ss Owi 143/2012 -
Blitzerfotos müssen Fahreridentität zweifelsfrei feststellen lassen
Bei Zweifeln: Weitere Indizien erforderlich
Blitzerfotos müssen geeignet sein die Fahreridentität zweifelsfrei, anhand von charakteristischen Merkmalen des Betroffenen, festzustellen. Liegen Zweifel vor, so können diese durch weitere Indizien beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Frau vom Amtsgericht Landsberg am Lech wegen zu dichten Auffahrens zu einer
Mangelnde Qualität des Blitzer-Fotos
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten der Frau. Ein Blitzerfoto müsse eine gewisse
Fehlende Ausführungen des Amtsgerichts zur Identifizierung
Aufgrund der eingeschränkten Bildqualität hätte nach Auffassung des Oberlandesgerichts das Amtsgericht näher darlegen müssen, warum es dennoch die Frau als Fahrerin identifizierte. Es hätte die charakteristischen Merkmale der Frau, die für die richterliche Überzeugung bestimmend waren, benennen und beschreiben müssen. Daran habe es hier gefehlt.
Identifizierung durch weitere Indizien möglich
Seien
Aufhebung des Amtsgerichtsurteils
Die Verurteilung wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben und zur Neuentscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Verfassungsbeschwerde gegen durch "Blitzer" erstellte Lichtbilder erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2010
[Aktenzeichen: 2 BvR 759/10]) - Amtsgericht Herford: Im Zweifel für den Raser - Messfotos aus Radarkontrolle sind nicht verwertbar
(Amtsgericht Herford, Urteil vom 08.12.2010
[Aktenzeichen: 11 OWi-54 Js 1096/10-442/10])
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Dokument-Nr. 15297
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