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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 14.05.2018
- 2 UF 14/18 -
Minderjähriges Kind hat Anspruch auf unbefristeten Unterhaltstitel
Keine Begrenzung des Unterhaltstitels auf Zeit bis zur Volljährigkeit
Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf Erstellung eines unbefristeten Unterhaltstitels. Eine Begrenzung des Titels bis zur Zeit der Volljährigkeit kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 hatte sich der Vater eines 13-jährigen Sohns mittels einer vollstreckbaren notariellen Urkunde dazu verpflichtet, bis zur Eintritt der
Keine Befristung des Unterhaltstitels bis zur Zeit der Volljährigkeit
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Der Sohn habe einen Anspruch auf Abänderung des Unterhaltstitels in einen unbefristeten über den Eintritt der
Möglichkeit des Abänderungsverfahrens durch Unterhaltsschuldner
Veränderungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht könne der Unterhaltsschuldner mit dem Abänderungsverfahren zu gegebener Zeit geltend machen, so das Oberlandesgericht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- , Beschluss vom 28.12.2017
[Aktenzeichen: 211 F 1052/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 30 FamRZ 2019, 30 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2019, Seite: 105 FuR 2019, 105 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1505 MDR 2018, 1505 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1348 NJW-RR 2018, 1348 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 709 NJW-Spezial 2018, 709
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Dokument-Nr. 28171
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