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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 08.09.2020
- 3 U 189/20 -
Keine Rückkehrpflicht für Fahrer eines Mietwagen-Unternehmens zum Betriebssitz bei am Vorabend erteiltem Beförderungsauftrag
Kein Vorliegen eines Wettbewerbsverstoß
Es stellt keinen Verstoß gegen das Rückkehrgebot (§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG) dar, wenn der Fahrer eines Mietwagen-Unternehmens von seiner Wohnung aus den ersten Beförderungsauftrag ausführt, den er bereits am Vorabend erhalten hatte.
Der Fahrer eines Mietwagen-Unternehmens fuhr nach seinem letzten Auftrag nicht gemäß des Rückfahrgebots zum
Verzicht auf Rückkehrpflicht bei feststehenden Aufträgen möglich
Der Zweck des Rückfahrgebots liege laut des Oberlandesgerichts Bamberg darin, dass Mietwagen, ohne dass sie von einem konkreten
Sinnvoller Einsatz der Wagen muss gewährleistet sein
Bei der Auslegung des § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG sei nach dem OLG unter Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Regelung, einer taxiähnlichen Bereitstellung von Mietwagen entgegenzuwirken, zu gewährleisten, dass ein sinnvoller Einsatz des Mietwagens möglich ist und sachlich nicht gebotene Rückfahrten zum oder in Richtung auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2020
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/aw)
- Landgericht Würzburg, Urteil vom 26.05.2020
[Aktenzeichen: 11 O 1772/19]
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Dokument-Nr. 29220
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