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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2008
- 10 UF 210/07 -
Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkind alle vier Wochen sowie ein Wochenende im Jahr
Förderung des Kindeswohls durch Umgangsrecht
Großeltern steht gemäß § 1685 Abs. 1 BGB ein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern zu, wenn dies dem Kindeswohl förderlich ist. Im Einzelfall kann ein Umgang alle vier Wochen an einem Freitag sowie ein Wochenende im Jahr angemessen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die
Erweiterung der Umgangsregelung für Großeltern
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der
Umgang mit Enkeltochter alle vier Wochen sowie ein Wochenende im Jahr
Als ausreichend erachtete das Oberlandesgericht einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Eberswalde, Beschluss vom 10.10.2007
[Aktenzeichen: 3 F 27/07]
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Jahrgang: 2008, Seite: 2303 FamRZ 2008, 2303
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Dokument-Nr. 23705
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