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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 09.11.2010
- 6 U 14/10 -
Urheberrecht schützt nicht vor Kunstfreiheit: Zeitung muss ungenehmigten Abdruck von Artikeln in einem Buch dulden
Künstlerische Technik der literarischen Collage
Die Märkische Oderzeitung (MOZ) muss den Abdruck der von ihr veröffentlichen Zeitungsartikeln, trotz Urheberrechtsverletzung, in dem Buch "Blühende Landschaften" dulden. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit verfasste der Beklagte, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt, nach seiner Pensionierung vier
MOZ sieht Verletzung der Urheberrechte
Die MOZ sah in dem Abdruck ihrer Artikel, für den sie eine Einwilligung nicht erteilt hatte, eine Verletzung ihr zustehender Urheberrechte. Sie klagte deshalb vor dem Landgericht Potsdam auf
LG gibt Unterlassungsklage statt
Das Landgericht Potsdam hat u. a. der Unterlassungsklage stattgegeben. Dagegen hat der Beklagte Berufung eingelegt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Urteil das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
Grundsatz der Kunstfreiheit erlaubt Urheberrechtsverletzung
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, zwar habe der Beklagte in die urheberrechtlich geschützte Position der MOZ eingegriffen. Dieser Eingriff sei jedoch durch die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte
Beklagter nicht auf Einwilligung der MOZ angewiesen
Der Beklagte habe auch nicht die Erlaubnis der MOZ zur Einbeziehung der Artikel und Lichtbilder in sein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2010
Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 10539
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