Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2017
- 9 WF 160/17 -
Unzulässiges Verfahren zur vereinfachten Unterhaltsfestsetzung bei Vorliegen eines echten Wechselmodells
Lebensmittepunkt des minderjährigen Kindes muss etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen sein
Das Verfahren zur vereinfachten Unterhaltsfestsetzung bei minderjährigen Kindern ist gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig, wenn die getrennt lebenden Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren. Das Kind muss in diesem Fall seinen Lebensmittelpunkt etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall setzte das Amtsgericht Cottbus im Juni 2017 gegen den Vater einer minderjährigen Tochter im vereinfachten Verfahren Kindesunterhat fest. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Er führte an, gar nicht barunterhaltspflichtig zu sein, weil er sich hälftig an der Betreuung des Kindes beteiligt habe.
Unzulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei echtem Wechselmodell
Das Oberlandesgericht Brandenburg führte zu dem Fall aus, dass das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig sei, wenn das Kind auch bei dem in Anspruch genommenen Elternteil lebt. Ein Kind lebe aber noch nicht im Haushalt eines Elternteils, wenn es sich dort bloß zum Zwecke des Umgangs aufhält. Ein bloßer Umgangsaufenthalt verlagere den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht. Nur wenn die Eltern ein echtes
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2019
Quelle: Oberlandesgricht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Cottbus, Beschluss vom 29.06.2017
[Aktenzeichen: 54 FH 8/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 592 FamRZ 2018, 592 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 195 NJW-RR 2018, 195
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27931
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27931
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.