wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2017
9 WF 160/17 -

Unzulässiges Verfahren zur vereinfachten Unter­halts­fest­setzung bei Vorliegen eines echten Wechselmodells

Lebensmittepunkt des minderjährigen Kindes muss etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen sein

Das Verfahren zur vereinfachten Unter­halts­fest­setzung bei minderjährigen Kindern ist gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig, wenn die getrennt lebenden Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren. Das Kind muss in diesem Fall seinen Lebensmittelpunkt etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall setzte das Amtsgericht Cottbus im Juni 2017 gegen den Vater einer minderjährigen Tochter im vereinfachten Verfahren Kindesunterhat fest. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Er führte an, gar nicht barunterhaltspflichtig zu sein, weil er sich hälftig an der Betreuung des Kindes beteiligt habe.

Unzulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei echtem Wechselmodell

Das Oberlandesgericht Brandenburg führte zu dem Fall aus, dass das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig sei, wenn das Kind auch bei dem in Anspruch genommenen Elternteil lebt. Ein Kind lebe aber noch nicht im Haushalt eines Elternteils, wenn es sich dort bloß zum Zwecke des Umgangs aufhält. Ein bloßer Umgangsaufenthalt verlagere den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht. Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, bei dem das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebe, sei ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren unzulässig. Dies habe der Vater hier jedoch nicht nachweisen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2019
Quelle: Oberlandesgricht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Cottbus, Beschluss vom 29.06.2017
    [Aktenzeichen: 54 FH 8/17]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Unterhaltsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 592
FamRZ 2018, 592
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 195
NJW-RR 2018, 195

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27931 Dokument-Nr. 27931

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27931

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?