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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 20.07.2022
- 1 WF 165/21 -
Aus Umgangstitel verpflichtetes Elternteil muss bei Bedenken gegen Umgang Änderung des Umgangstitels erreichen
Eigenmächtige Verweigerung des Umgangs unzulässig
Der aus einen Umgangstitel verpflichtete Elternteil muss bei Bedenken gegen den Umgang die Abänderung des Umgangstitels erreichen. Es ist unzulässig, eigenmächtig den Umgang zu verweigern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 kam es vor dem Amtsgericht Helmstedt zu einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung zwischen den getrennt lebenden Eltern einer 4-jährigen Tochter. Ab November 2019 verweigerte die Kindesmutter jeglichen Umgang des Kindesvaters mit dem Kind. Zudem erstatte sie Strafanzeige wegen Kindesmissbrauchs durch den Kindesvater. Das Ermittlungsverfahren wurde im Juni 2020 wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Nachfolgend verweigerte die Kindesmutter weiterhin jeglichen
Verstoß gegen Umgangsvereinbarung durch Kindesmutter
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zugunsten des Kindesvaters. Gegen die Kindesmutter sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/tb)
- Amtsgericht Helmstedt, Beschluss vom 07.05.2018
[Aktenzeichen: 4 FH 64/21]
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Dokument-Nr. 32130
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