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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 13.03.2020
- 9 W 13819 -
OLG Braunschweig: Einzelner Bürger kann Bau von Elektroautos mit Batterien nicht verbieten
Bau von Elektroautos betrifft alle Herstellung und fällt damit in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verordnungsgebers
Das Oberlandgerichts Braunschweig hat entschieden, dass man als einzelner Bürger einem Autohersteller nicht zivilrechtlich vorschreiben kann, wie er Elektroautos baut.
Der Antragsteller wollte durch einstweilige Verfügung der Volkswagen AG verbieten lassen, Elektroautos mit Batterien als Energiespeicher zu bauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden; stattdessen solle die benötigte Energie im Auto durch wasserstoffbetriebene Generatoren erzeugt werden. Das Landgericht Braunschweig wies seinen Antrag zurück.
Beschwerde ohne Rechtsanwalt bereits unzulässig
Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte diese Entscheidung. Die Beschwerde des Antragstellers sei bereits unzulässig, weil er sie ohne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2020
Quelle: Oberlandegericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28963
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