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Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 04.01.2018
- 4 UF 134/17 -
Entzug der elterlichen Sorge trotz Vollmachtserteilung für Jugendamt bei fehlender Kooperationsfähigkeit der Eltern
Vollmachtserteilung stellt kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung dar
Die Erteilung einer Vollmacht für das Jugendamt stellt zwar ein milderes Mittel gegenüber dem Entzug der elterlichen Sorge dar. Fehlt es aber an der Kooperationsfähigkeit der Eltern, ist die Vollmachtserteilung kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vater einer minderjährigen Tochter das alleinige Sorgerecht inne. Da das Kind an massiven Entwicklungsverzögerungen litt, sah das zuständige
Amtsgericht gibt Antrag statt
Das Amtsgericht Bremen gab dem Antrag des Jugendamtes statt. Seiner Ansicht nach sei der
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Entzug der elterlichen Sorge
Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Der
Vollmachtserteilung stellt kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung dar
Die Vollmachtserteilung sei nicht geeignet gewesen, so das Oberlandesgericht, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 17.08.2017
[Aktenzeichen: 68 F 2577/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 357 NJW-Spezial 2018, 357
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Dokument-Nr. 27166
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