Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 09.07.2009
- 13 U 18/08 -
OLG Celle: Parteispenden können bei Insolvenz des Spenders zurück gefordert werden
Parteien müssen Entreicherung ausreichend dokumentieren
Ein Insolvenzverwalter kann eine frühere Parteispende des Insolvenzschuldners anfechten und von der Partei Rückzahlung verlangen. Dies hat das Oberlandesgerichts Celle.
Dem Fall liegen vier
Partei lehnt Rückzahlung der Spende ab
Die Partei lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, die Ausnahmeregelung für ein "gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk" sei unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Rolle von Parteien weit auszulegen. Außerdem sei die Partei "entreichert", weil das gesamte Geld für eine Anzeigenkampagne vor der Landtagswahl ausgegeben worden sei, die ohne die Spende nicht hätte finanziert werden können.
LG sieht keine Notwendigkeit der Partei Verwendung der Spendengelder im Einzelnen belegen zu müssen
Das Landgericht Hannover hat die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil es den Einwand der Entreicherung als erwiesen ansah. Es könne der beklagten Partei auch nicht vorgeworfen werden, dass sie die damaligen Unterlagen nicht aufgehoben habe und die ausgegebenen Beträge nunmehr nicht mehr im Einzelnen belegen könne.
Partei hätte Kosten für Anzeigenkampagne dokuemntieren müssen
Dieser Argumentation ist das OLG im Ergebnis nicht gefolgt. Die Partei sei nicht von ihrer Pflicht befreit, die Entreicherung nachvollziehbar zu begründen. Sie hätte konkret darlegen müssen, in welcher Höhe die im Vorfeld der Wahl gesammelten Spenden für die geplante Anzeigenkampagne verwendet wurden. Schwierigkeiten bei der Dokumentation seien verständlich. Dies könne im Prozess aber nicht zu Lasten der Gegenseite gehen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 20.07.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8185
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8185
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.