Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19.05.2011
- 13 U 6/10 (Kart) -
OLG Celle: Gaspreiserhöhungen für "Erdgas Classic"-Kunden unwirksam
Ausschließlich an die Entwicklung im Heizölmarkt geknüpfte Preiserhöhung unzulässig
Die Gaspreiserhöhungen zweier niedersächsischer Gasversorger für Kunden mit einem Sondervertrag "Erdgas Classic" erfolgten ohne Rechtsgrundlage und sind damit unwirksam. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Fall hatten über 60 Kunden aus dem östlichen Niedersachsen gegen zwei niedersächsische Gasversorger auf Feststellung der
Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam
Aus diesem Grund finden, so hat der Kartellsenat nochmals klargestellt, die allgemeinen Regeln zur Preisänderung nach der AVBGasV (Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden) keine unmittelbare Anwendung. Der Kartellsenat teilt die Ansicht des Landgerichts, dass die in der Broschüre des Erdgas Classic-Vertrags enthaltene Klausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgaspreise entsprechend angepasst" als Preisanpassungsklausel auszulegen ist. Diese Klausel ist jedoch
Gleichgewicht zwischen Gasversorger und Kunden unzumutbar verschoben
Der Bundesgerichtshof hatte hierzu in seinem Urteil vom 15. Juli 2009 bereits entschieden, dass dadurch das vertragliche Gleichgewicht zwischen Gasversorger und Kunden unzumutbar verschoben wird. Eine unangemessene Belastung der Gasversorger sieht der Kartellsenat nicht, weil die Versorger die Verträge hätten kündigen können.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2011
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11666
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11666
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.