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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25.05.2018
- 19 UF 24/18 -
Paritätisches Wechselmodell der Eltern: Kindeswohl entscheidet über Berechtigung des Kindergeldbezugs
Verwendung des Kindesgelds zum Wohl des Kindes muss sichergestellt sein
Üben die getrennt lebenden Eltern eines Kindes ein paritätisches Wechselmodell aus, so ist für die Entscheidung über den Bezug des Kindergeldes das Kindeswohl maßgeblich. Dasjenige Elternteil, das die Verwendung des Kindergeldes zum Wohl des Kindes sicherstellt, erhält das Kindergeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die geschiedenen Eltern zweier minderjähriger Kinder seitdem Jahr 2017 vor Gericht über den Bezug des Kindesgeldes. Die Kinder wurden in einem paritätischen
Amtsgericht bestimmt Kindesmutter zu Kindergeldberechtigten
Das Amtsgericht Achim bestimmte die Kindesmutter zur Kindergeldberechtigten, da dies seiner Ansicht nach dem
Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Die Entscheidung des Familiengerichts über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Achim, Beschluss vom 27.12.2017
Jahrgang: 2018, Seite: 299 FamRB 2018, 299 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 31 FamRZ 2019, 31 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 360 FamRZ 2019, 360 | Zeitschrift: Das Jugendamt (JAmt)
Jahrgang: 2019, Seite: 273 JAmt 2019, 273 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1000 MDR 2018, 1000 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 646 NJW-Spezial 2018, 646
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Dokument-Nr. 28067
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