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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.08.2013
- 2 W 176/13 -
Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Rechtsanwalts nur für Economy-Class
Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte begründet regelmäßig keine Reisekostenerstattung
Flugreisekosten eines auswärtig beauftragten Rechtsanwalts für einen Gerichtstermin können nur für die Inanspruchnahme der Economy-Class erstattungsfähig sein. Grundsätzlich sind jedoch Reisekosten eines auswärtig beauftragten Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Im zugrunde liegenden Fall gewann die Beklagte einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Stade. Nach Ansicht des Landgerichts musste die Beklagte jedoch die Kosten ihres auswärtig beauftragten Rechtsanwalts für den Flug in der
Keine Erstattungsfähigkeit der Flugreisekosten
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Eine
Erstattungsfähigkeit nur von Economy-Class-Flügen
Selbst wenn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 1119 MDR 2013, 1119
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Dokument-Nr. 16864
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