Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 20.11.2007
- 4 W 206/07 -
Spielbank muss Gewinne auch an gesperrte Spieler auszahlen
Prozesskostenhilfeantrag muss bewilligt werden
Eine Spielbank muss einem Spieler trotz Sperre einen größeren Gewinn auszahlen, wenn sie ihn jahrelang unkontrolliert hat spielen lassen und gegen Vorlage des Personalausweises Gewinne ausgezahlt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Ein Spieler klagt gegen eine niedersächsische Spielbank auf Auszahlung seines Gewinns. Gegen ihn liegt eine Sperrmitteilung aus einem anderen Bundesland aus dem Jahre 1989 vor. Dennoch ließ ihn die Spielbank, deren Leiter persönlich mit dem Kläger bekannt ist, jahrelang ungehindert spielen und zahlte auch Gewinne an ihn aus. Nachdem er eine größere Summe gewann, verweigerte die Spielbank die Auszahlung unter Berufung auf die Sperrmitteilung und eine entsprechende Vorschrift in ihrer Hausordnung.
Auf die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht Hannover hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle der Klage nun Erfolgsaussicht eingeräumt.
Zwar darf eine Spielbank in ihrer Hausordnung allgemeine Kriterien festlegen, nach denen Spielverträge mit bestimmten Personen nicht zustande kommen sollen. Es reicht hierfür aber nach Auffassung des Senats nicht aus, dass ihr eine Sperrmitteilung von einer anderen Spielbank in Deutschland oder Österreich vorliegt. Der Spieler könne in einem solchen Fall nicht erkennen, ob eine solche Sperrmitteilung ergangen ist, ob der Spielbetrieb hiervon Kenntnis hat und ob er im Ergebnis tatsächlich ausgeschlossen ist.
Zudem handele ein Spielbetrieb dann treuwidrig, wenn er den Spieler jahrelang unkontrolliert hat spielen lassen und gegen Vorlage des Personalausweises auch Gewinne ausgezahlt hat, sich dann aber bei einem größeren Gewinn "aus heiterem Himmel" auf die über 15 Jahre alte Sperre berufen will.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 27.11.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5221
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5221
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.