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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 06.10.2021
9 W 99/21 -

Verein zur Betreibung einer Dorfkneipe ist kein Idealverein

Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

Setzt sich ein Verein für den Erhalt und den Betrieb einer Dorfkneipe ein, so ist er nicht als Idealverein im Sinne von § 21 BGB, sondern als wirtschaftlicher Verein im Sinne von § 22 BGB anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 beantragte ein Verein beim Amtsgericht Walsrode die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein hatte sich zum Ziel gesetzt eine Dorfkneipe zu erhalten und zu betreiben. Das Gericht lehnte die Eintragung ab, da seiner Auffassung nach der Betrieb einer Gaststätte keinen zulässigen Zweck eines Idealvereins im Sinne von § 21 BGB darstellen könne. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Vereins.

Keine Eintragung als Idealverein wegen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Verein sei nicht als Idealverein einzutragen, da der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei. Bei dem Betrieb einer Kneipe, die hauptsächlich dem Konsum von Getränken dient, handele es sich geradezu um den Paradefall eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne des § 22 BGB. Daran ändere nichts die idealisierende Beschreibung des Vereinszwecks. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb sei Hauptweck des Vereins. Er habe keine untergeordnete Rolle.

Unerheblichkeit der fehlenden Ausschüttung von Gewinn an Mitglieder

Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht den Umstand, dass nach der Vereinssatzung die erwirtschafteten Gewinne nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dies rechtfertige keine Gleichstellung mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein. Für die Bejahung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs genüge es, dass die Tätigkeit des Vereins auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins gerichtet sei. Davon sei hier auszugehen, weil der bezweckte Erhalt der Dorfkneipe die Erwirtschaftung der für den Betrieb des Unternehmens benötigten Einnahmen, also vermögenswerte Vorteile, erfordere.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2024
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Walsrode, Beschluss vom 04.08.2021
Aktuelle Urteile aus dem Vereinsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax)
Jahrgang: 2022, Seite: 66
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 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2022, Seite: 180
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 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
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 | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
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NZG 2022, 223
 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2022, Seite: 148
Rpfleger 2022, 148
 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2021, Seite: 2485
ZIP 2021, 2485

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Dokument-Nr.: 34631 Dokument-Nr. 34631

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