Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 11.03.2016
- 2 OLG 21 Ss 506/15 -
Stadionverbot zur Förderung des Ansehens eines Fußballvereins zulässig
Nachweis der Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht erforderlich
Ein Stadionverbot kann von einem Fußballverein zur Förderung des Ansehens ausgesprochen werden. Es kommt nicht darauf an, ob dem betroffenen Fußballfan die Beteiligung an Gewalttätigkeiten bzw. die Verwirklichung einer Straftat nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit einem Fußballspiel in Leipzig im Februar 2007 kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen von "Fans" des Leipziger Fußballvereins 1. FC Lokomotive. Im Anschluss daran wurde einem "Fan" verboten, das Stadion des Vereins zukünftig zu betreten. Zwar konnte diesem nicht nachgewiesen werden, dass er an den Ausschreitungen teilgenommen hatte. Jedoch sprach der Verein das
Amtsgericht sah Strafbarkeit, Landgericht verneinte sie
Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 33 EUR. Das Landgericht Leipzig sprach ihn jedoch frei. Das
Oberlandesgericht bejaht Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zwar unterliegen Stadionverbote dem Willkürverbot. Das
Wirksames Hausverbot zur Förderung des Ansehens
Anknüpfungspunkt für die Verhängung des Hausverbots sei gewesen, so das Oberlandesgericht, dass der Angeklagte der Vereinsführung als aktiver NPD-Funktionär bekannt und damit die Annahme gerechtfertigt gewesen sei, dass der Angeklagte sich bei Fußballspielen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewege und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen seien. Auf den Nachweis, er habe sich an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt, sei es nicht angekommen. Das stadionbezogene
Zeitliche Obergrenze für Stadionverbote durch Richtlinien des DFB unbeachtlich
Soweit Richtlinien des Deutschen Fußballbundes eine zeitliche Obergrenze von fünf Jahren für Stadionverbote regeln, hielt das Oberlandesgericht diese für unbeachtlich. Denn das stadionbezogene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 18.06.2014
- Landgericht Leipzig, Urteil vom 24.03.2015
[Aktenzeichen: 12 Ns 608 Js 57434/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 250 NJW-Spezial 2016, 250
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23670
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23670
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.