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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 08.03.2022
- 4 U 1050/21 -
Dauerhafte Deaktivierung eines Kontos in sozialem Netzwerk setzt vorherige Abmahnung voraus
Kein Absehen von Abmahnung wegen bereits in Vergangenheit erfolgter Löschungen unzulässiger Beiträge
Die dauerhafte Deaktivierung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Eine solche ist auch dann nicht entbehrlich, wenn in der Vergangenheit schon mehrfach unzulässige Beiträge des Nutzer gelöscht wurden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Nutzer eines sozialen Netzwerks verlinkte auf seinem Profil mehrere Videos, die sich in unterstützender Weise mit der Identitären Bewegung befassten. Die Netzwerkbetreiberin löschte sämtliche Verlinkungen. Nachdem der Nutzer erneut Videos über die Identitäre Bewegung verlinkte, deaktivierte die Netzwerkbetreiberin im Februar 2020 das Konto des Nutzers dauerhaft. Der Nutzer erhob daraufhin Klage auf Wiederherstellung seines Kontos. Das Landgericht Leipzig wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Unzulässigkeit der dauerhafte Deaktivierung des Kontos wegen fehlender Abmahnung
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Klägers. Er habe einen Anspruch auf Wiederherstellung seines Nutzerkontos. Die dauerhafte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Leipzig, Urteil vom 07.05.2021
[Aktenzeichen: 8 O 857/20]
- Zulässige Löschung eines Post und Sperrung eines Nutzeraccounts wegen Bezeichnung von Menschen als "Untermenschen" und "kriminelle Eindringlinge"
(Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 25.05.2021
[Aktenzeichen: 2 U 8/19]) - Facebook-Nutzer hat gegen Behörde kein Anspruch auf Einschreiten gegen Löschung eines Beitrags
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2020
[Aktenzeichen: OVG 11 N 16.19])
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Dokument-Nr. 31714
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