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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1967
- (1) Ss 295/67 -
Abholen einer Person vom Einkauf gehört zum Anliegerverkehr
Vergleichbarkeit mit beabsichtigtem Einkauf des Fahrzeugführers
Beabsichtigt ein Fahrzeugführer eine Person vom Einkauf abzuholen, darf er in einer nur für den Anliegerverkehr freigegebenen Straße hineinfahren. Ein solcher Vorgang ist vergleichbar mit einem beabsichtigten Einkauf des Fahrzeugführers selbst. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1967 hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im Jahr 1967 von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mit seinem Pkw in eine nur für den
Beabsichtigter Einkauf rechtfertigt Befahren einer Anliegerstraße
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher dessen Verurteilung auf. Eine an sich gesperrte, für
Abholen einer Person vom Einkauf vom Anliegerverkehr umfasst
Ausgehend von diesen Grundsätzen vertrat das Oberlandesgericht die Ansicht, dass ein Fahrzeugführer eine nur für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1967, 2325/rb)
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Jahrgang: 1967, Seite: 2325 NJW 1967, 2325
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Dokument-Nr. 24355
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