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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2005
- 12 U 129/05 -
Rippenbruch bei Massage im türkischen Bad
Reiseveranstalter haftet nicht
Der Reiseveranstalter ist nicht für Rippenbrüche verantwortlich, die ein Pauschalurlauber bei einer Massage erleidet. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im Fall hatte ein Pauschalurlauber in der Türkei an einem vom Veranstalter organisierten Ausflug teilgenommen. Dabei wurde ein türkisches Bad besucht. Im Verlauf einer
Urlauber muss seine Ansprüche direkt gegen den Masseur richtern
Das Gericht führte aus, dass der Urlauber seine Schadensersatzansprüche gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 2692
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