Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2009
- 3 Wx 179/09 -
OLG Düsseldorf: Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen
Geräuschbelästigung der Klimaanlage überschreitet zumutbares Maß
Installiert ein Eigentümer einer Hausgemeinschaft an der Außenfassade des Hauses ein Klimagerät, kann der Eigentümer zur Entfernung des Gerätes auf eigene Kosten verpflichtet werden, wenn die Eigentümergemeinschaft dies beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall brachte ein Wohnungseigentümer an der Außenfassade im Innenhof ein Klimagerät an. Die Eigentümergemeinschaft beschloss jedoch, dass das Gerät unverzüglich wieder zu entfernen sei. Der Wohnungseigentümer, der die
Einsatz eines Klimagerätes bei hiesigem Klima nicht zwingend erforderlich
Wie schon die Vorinstanzen folgte auch die dritte Instanz nicht der Argumentation des Klimaanlagen-Anhängers. Es könne dabei offen bleiben, so die Richter, ob nicht schon die optische Beeinträchtigung durch das Gerät unzumutbar sei. Jedenfalls entwickele die
Vollständige Entfernung des Klimagerätes sinnvoll
Die vollständige Entfernung des Klimagerätes und nicht eine Beschränkung des Betriebs auf den Tag sei sinnvoll. Alles andere würde erhebliches Streitpotenzial unter den Wohnungseigentümern in sich bergen. Die Kosten für die Beseitigung müsse der Betroffene tragen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10042
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10042
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.