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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.1993
- 3 Wx 443/93 -
Bloße Nichtauffindbarkeit eines Originaltestaments spricht nicht für Vernichtung des Testaments durch Erblasser
Beweis der Errichtung des Testaments sowie dessen Inhalt durch Zeugen möglich
Ist ein Originaltestament nicht auffindbar, kann dessen Errichtung und Inhalt durch sämtliche Beweismittel nachgewiesen werden. Es sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Es ist zudem zu beachten, dass die bloße Nichtauffindbarkeit des Originaltestaments nicht dafür spricht, dass es vom Erblasser vernichtet wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Neffe des bereits verstorbenen Ehemanns der Erblasserin aufgrund eines nicht mehr aufzufindenden Testaments der Erblasserin einen
Keine Vermutung der Vernichtung des Testaments aufgrund dessen Unauffindbarkeit
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Antragsstellers. Zwar müsse derjenige, der aufgrund eines Testaments einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2014
Quelle: Oberlandegsericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 142/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 1283 FamRZ 1994, 1283 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1994, Seite: 142 NJW-RR 1994, 142 | Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ)
Jahrgang: 1994, Seite: 339 OLGZ 1994, 339
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Dokument-Nr. 20359
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