wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2002
4 U 81/02 -

OLG Düsseldorf: Verschweigen einer "leichten Fettleber" führt zum Verlust des Krankentagegeldes

Auch vom Arzt als nicht behandlungsbedürftig eingestufte Krankheiten müssen im Antragsformular der Versicherung angegeben werden

Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließt, sollte die Fragen der Versicherungsunternehmen zum eigenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Bei falschen oder nicht gemachten Angaben droht der Totalverlust des Versicherungsschutzes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Hausarzt erst einen Monat vor der Antragstellung bei der Patientin eine "leichte Fettleber" diagnostiziert. Die Versicherungsnehmerin verschwieg diese Diagnose, obwohl sie in dem Antragsformular dazu aufgefordert worden war, alle Arztbesuche und die jeweiligen Befunde der letzten fünf Jahre anzugeben.

Versicherung tritt vom Vertrag zurück

Als die Versicherungsnehmerin dann für mehrere Monate erkrankte und insgesamt 25.000,- Euro Krankentagegeld von der Versicherung verlangte, nahm diese eigene Ermittlungen auf und kam den schlechten Leberwerten auf die Spur. Sie trat nach Entdeckung des verschwiegenen Krankheitsbildes sofort vom Vertrag zurück.

Gefahr einer Erkrankung lag auf der Hand

Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf gaben der Versicherung Recht. Auch die Tatsache, dass der Arzt keine weiteren Behandlungsschritte eingeleitet hatte, sondern der Patientin lediglich empfahl, keinen Alkohol zu sich zu nehmen, half der Versicherungsnehmerin nicht. Denn entscheidend ist nach dem Richterspruch allein, dass die Gefahr einer Erkrankung aufgrund der konkreten Diagnose auf der Hand lag.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Düsseldorf

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Antrag | Arzt | Ärztin | falsche Angaben | Falschangaben | Krankengeld | Krankenversicherung | Krankheit | Erkrankung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9030 Dokument-Nr. 9030

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9030

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?