wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.3/0/5(12)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.1991
5 Ss 383/91 - 119/91 I -

Beleidigung im Strassenverkehr durch ausgestreckten Mittelfinger

Anlasslos verursachtes starkes Abbremsen eines Autofahrers begründet Strafbarkeit wegen Nötigung

Zeigt ein Autofahrer einem anderen Autofahrer den ausgestreckten Mittelfinger, so liegt darin eine Beleidigung nach § 185 StGB. Verursacht er zudem anlasslos ein starkes Abbremsen des anderen Autofahrers, so begeht er eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1989 ärgerte sich ein Autofahrer darüber, dass eine andere Autofahrerin ihn nicht auf die Autobahn hatte einscheren lassen. Er überholte daher die Autofahrerin und zeigte ihr den ausgestreckten Mittelfinger (Stinkefinger). Anschließend setzte er sich vor das Fahrzeug der Frau und bremste ohne verkehrsbedingten Anlass sein Fahrzeug stark ab. Dadurch wurde auch die Autofahrerin gezwungen ihr Fahrzeug von 80 km/h auf 50 bis 60 km/h abzubremsen. Gegen den Autofahrer wurde daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet.

Strafbarkeit wegen Beleidigung und Nötigung

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf habe sich der Autofahrer wegen des erhobenen Mittelfingers einer Beleidigung nach § 185 StGB strafbar gemacht. Darüber hinaus hab eine Strafbarkeit wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB bestanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: Oberlandegsericht Düsseldorf, ra-online (zt/VRS 82, 121/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht | Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 82, Seite: 121 VRS 82, 121

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20454 Dokument-Nr. 20454

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20454

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  12 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?