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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2022
Az. I-9 U 25/21 -

OLG Düsseldorf: Geldautomat darf auch nach Berichten über Sprengungen bleiben

Klage auf Entfernung erfolglos

Der Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Dies entschied das (OLG) Düsseldorf.

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Anlass dafür sind zahlreiche Medienberichte über solche Fälle. Ihre Klage gegen die Bank auf Entfernung des Geldautomaten (vgl. Pressemitteilung vom 01.02.2022) hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Bankfiliale darf Geldautomat trotz abstrakter Gefahr des Zugriffs durch Kriminelle aufstellen

Laut dem Berufungsurteil habe die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (pm/cc)

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Dokument-Nr.: 31617 Dokument-Nr. 31617

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