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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2019
- I-13 U 106/18 -
Abgasmanipulation bei einem VW ist Mangel und berechtigt zum Rücktritt
Käufer ist Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis zum Fahrzeughersteller nicht zumutbar
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Käufer eines VW Passat Variant wegen der Abgasmanipulation bei dem verbauten Dieselmotor der Motorbaureihe EA189 EU 5 vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller des Fahrzeugs ist dem Käufer eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht zumutbar.
Der Händler in Düsseldorf muss nun dem Käufer aus Bergisch Gladbach den
Kein Anspruch auf weiteren Ersatz
Soweit der Käufer weitergehende Aufwendungen wie die Miete für die Garage des Fahrzeugs, Kleiderbügel, einen Smartphone-Adapter und dergleichen ersetzt haben wollte, hatte er damit keinen Erfolg.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
- Abgasskandal: Hersteller muss Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 05.12.2018
[Aktenzeichen: 14 U 60/18]) - Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2018
[Aktenzeichen: 18 U 134/17])
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Dokument-Nr. 28101
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