Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2009
- I-20 U 11/09 -
Keine Lakritze für Kinder - Aufmachung der Haribo-Verpackung wegen irreführender Aussage untersagt
Verpackung erweckt den Eindruck, Lakritz könne auch von Kindern konsumiert werden
Die Firma Haribo GmbH & Co. KG darf die derzeitig angebotene Lakritzsorte „Dropje“ nicht in einer Verpackung vertreiben, auf der ein lachendes Jungengesicht zu sehen ist. Die Aufmachung sei irreführend, da es sich bei dem angebotenen Produkt um Erwachsenenlakritze handelt. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das Oberlandesgericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts, das auf Antrag der Katjes Fassin GmbH & Co. KG der Haribo GmbH & Co. KG untersagt hatte, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in der derzeitigen Aufmachung zu vertreiben, weil die Aufmachung irreführend sei.
Hinweis auf Erwachsenenlakritze nicht eindeutig erkennbar
Obwohl die Lakritze unstreitig aufgrund des Salmiakgehalts nicht für Kinder geeignet seien, erwecke die Verpackung den Eindruck, das Lakritz könne ohne Bedenken auch von Kindern konsumiert werden (Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite der Verpackung). Die Irreführung werde nicht dadurch beseitigt, dass auf der Vorderseite der Verpackung der nicht sonderlich auffällige Hinweis „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“ stehe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008
[Aktenzeichen: 34 O 172/08 Q)]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7991
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7991
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.