Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017
- I-20 U 17/16 -
Privater und gewerblicher Betreiber eines WLAN-Hotspots muss jedenfalls nach erhaltener Abmahnung Hotspot durch Passwort sichern
Fehlende Absicherung kann Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen
Der Betreiber eines WLAN-Hotspots muss diesen jedenfalls nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer über den Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch ein Passwort sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber privat oder gewerblich tätig ist. Unterlässt er eine Absicherung, kann dies eine Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Betreiber von fünf öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots durch das Landgericht Düsseldorf im Januar 2016 dazu verurteilt, es zu unterlassen, ein Computerspiel ohne Einwilligung der Rechteinhaberin über den Internetanschluss in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereitzuhalten. Vor der Verurteilung wurde der Betreiber bereits zweimal wegen Urheberrechtsverletzungen über seinen
Anspruch auf Unterlassung aufgrund Störerhaftung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Betreibers zurück. Er hafte als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016
Jahrgang: 2017, Seite: 811 GRUR-RR 2017, 811 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2017, Seite: 537 MMR 2017, 537
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25072
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25072
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.