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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2016
- I-24 U 144/15 -
Heimbewohnerin von Fahrstuhltüren eingeklemmt: Seniorenheimbetreiberin haftet nicht für Fahrstuhlunfall
Unfall trotz Lichtschranke und Bewegungssensoren
Wird eine Heimbewohnerin trotz Lichtschranke und Bewegungssensoren von den Fahrstuhltüren eingeklemmt, so haftet dafür nicht die Betreiberin des Seniorenheims, wenn der Fahrstuhl in den letzten 25 Jahren unfallfrei betrieben und der Fahrstuhl regelmäßig gewartet wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 2011 die Bewohnerin eines Seniorenheims in ihrem Rollstuhl sitzend von zwei Fahrstuhltüren eingeklemmt, wodurch sie sich an den Beinen verletzte. Die gesetzliche Krankenversicherung der Heimbewohnerin machte für den
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Wuppertal gab der Schadensersatzklage statt. Seiner Auffassung nach habe die Beklagte ihre Obhutspflicht verletzt, weil der
Oberlandesgericht verneint Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 116 Abs. 1 SGB X bestehe nicht. Der Beklagten sei keine Verletzung der
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Wuppertal, Urteil vom 31.07.2014
[Aktenzeichen: 3 O 252/13]
Jahrgang: 2017, Seite: 403 NJW-RR 2017, 403 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 306 VersR 2017, 306
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Dokument-Nr. 26936
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