Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018
- I-4 U 93/16 -
Grundsatzurteil zur GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz
D&O-Versicherung deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen nach Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen
Der Versicherungsschutz einer sog. D&O-Versicherung umfasse nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gem. § 64 GmbH-Gesetz. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit seinem Grundsatzurteil zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleitungen und Leitende Angestellte veröffentlicht.
Hintergrund ist, dass gemäß § 64 GmbH-Gesetz ein
Geschäftsführerin tätigt nach Insolvenzreife weiter Überweisungen
Im zu entscheidenden Fall war die Geschäftsführerin einer
Haftunganspruchs mit Anspruch auf Schadensersatz wegen Vermögensschadens nicht vergleichbar
Nach Auffassung des Gerichts sei der geltend gemachte Anspruch jedoch schon grundsätzlich kein vom Versicherungsvertrag erfasster Anspruch. Der Haftungsanspruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz sei mit dem versicherten Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Vermögensschadens nicht vergleichbar. Es handele sich vielmehr um einen "Ersatzanspruch eigener Art", der allein dem Interesse der Gläubigergesamtheit eines insolventen Unternehmens dient. Die Gesellschaft erleide schließlich durch insolvenzrechtswidrige Zahlungen nach Insolvenzreife keinen Vermögensschaden, da ja eine bestehende Forderung beglichen werde. Nachteilig wirke sich die
Einwendungen im Schadensersatzrecht nicht in § 64 GmbH-Gesetz vorgesehen
Der Haftungsanspruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz sei auch deshalb nicht mit einem Schadensersatzanspruch vergleichbar, da verschiedene Einwendungen, die im Schadensersatzrecht erhoben werden können, bei § 64 GmbH-Gesetz nicht vorgesehen seien. So könne einer
Kein Anspruch auf Leistung durch Versicherung
Auch wenn diese Rechtsauffassung zu Deckungslücken der D&O-Versicherung führen könne - so betonte das Gericht - müsse die Versicherung nicht leisten. Das Urteil dürfte große praktische Bedeutung für Führungskräfte von Unternehmen, Insolvenzverwalter, Versicherungsmakler und Industrieversicherer haben, denn es kommt nicht selten vor, dass Insolvenzverwalter wegen der Regelung in § 64 GmbH-Gesetz die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26209
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26209
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.