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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2011
- V-1 Kart 1/11 (OWi) -
OLG Düsseldorf hält Verzinsung von Kartell-Geldbußen für verfassungswidrig
Gericht rügt Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält die im Gesetz vorgesehene Verzinsung einer Kartell-Geldbuße für verfassungswidrig, da die Zinspflicht nur für Bußgelder in Kartell-Bußgeldverfahren, nicht aber bei Geldbußen aus anderen Rechtsbereichen, wie etwa dem Straßenverkehrs-, Umwelt- oder Datenschutzrecht greift. Das Oberlandesgericht sieht hierin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und hat daher seine Auslegungen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2005 gegen 16 Versicherungsunternehmen sowie deren Vorstände und einige leitende Mitarbeiter wegen unzulässiger
Versicherer nimmt Einspruch im Jahr 2009 zurück
Nachdem das Unternehmen zunächst Einspruch gegen die Bescheide des Bundeskartellamtes eingelegt und das Bußgeldverfahren vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts begonnen hatte, hat der Versicherer im Jahr 2009 dann seinen Einspruch zurückgenommen.
Bundeskartellamt fordert Zahlung von Zinsen in Höhe von 1,7 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt forderte nach Zahlung der festgesetzten
Zinspflicht besteht ausschließlich für Bußgelder in Kartell-Bußgeldverfahren
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf hält die Zinsbestimmung für
Weitere Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt
Vor dem Oberlandesgericht sind parallel gelagerte Verfahren anhängig, in denen das Bundeskartellamt gegen weitere 14 Industrieversicherer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2011
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 11776
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