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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2010
- VI-2 U Kart 6/09 -
Kein marktbeherrschendes Oligopol auf ostdeutschem Tankstellenmarkt
Übernahme durch Total Deutschland GmbH nicht kartellrechtswidrig
Die Übernahme von 59 ostdeutschen Tankstellen der OMV Deutschland GmbH (OMV) durch die Total Deutschland GmbH (Total) ist nicht kartellrechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Das Bundeskartellamt hatte den geplanten Zusammenschluss am 29. April 2009 untersagt: Total bilde zusammen mit den Mineralölgesellschaften Shell, Aral/ BP, ConocoPhillips/Jet und ExxonMobil/Esso auf dem relevanten ostdeutschen Tankstellenmarkt ein marktbeherrschendes Ologopol (§ 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Total und OMV hatten hingegen u. a. geltend gemacht, dass der Zusammenschluss nicht der deutschen Fusionskontrolle unterliege und im Übrigen ein wesentlicher Innen- und Außenwettbewerb bestehe.
Durch Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung
Die Übernahme der
Preisanpassungen kein abgestimmtes Verhalten
Mineralölunternehmen reagierten regelmäßig auf Preissenkungen eines zum Oligopol gehörenden Marktteilnehmers mit eigenen Preisreduzierungen. Auch setzten sich Preisanhebungen nicht dauerhaft durch. Preisanpassungen stellten sich daher nicht als abgestimmtes Verhalten dar, sondern erfolgten, um Absatzverluste zu vermeiden. Die Preise lägen aufgrund der Austauschbarkeit des Kraftstoffs und der hohen Wechselbereitschaft der Kunden regelmäßig eng beieinander. Auch zeige u. a. die dauerhafte Niedrigpreispolitik der Jet-Tankstellen, dass ein wirksamer Sanktionsmechanismus des Oligopols gerade nicht bestehe. Ferner seien die Margen im Tankstellengeschäft im europäischen Vergleich niedrig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2010
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online
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Dokument-Nr. 10060
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