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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2013
- VI-Kart 1/12 (V) -
Oberlandesgericht Düsseldorf stoppt Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia)
Vom BKartA vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung hinreichend zu kompensieren
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) aufgehoben, mit welcher dieses Ende 2011 die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die zur Liberty Holding gehörenden Unitymedia GmbH gestattet hatte.
Das Gericht gab damit den Beschwerden von Netcologne und Deutscher Telekom statt. Nach Ansicht des Gerichts sind die vom BKartA vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren. Zwar sei dieser Signalmarkt bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können.
Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, müsste das BKartA erneut prüfen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen gestattet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 16513
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