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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2011
- VI-U (Kart) 14/11 -
OLG Düsseldorf: Deutsche Post muss nicht für Konkurrenten Postident-Dienstleistungen anbieten
Verhalten der Deutschen Post AG nicht kartellrechtswidrig
Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet, für Konkurrenten das Postident-Identifizierungsverfahren anzubieten. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich die
Marktmacht seitens der Deutschen Post AG weder missbräuchlich noch diskriminierend ausgenutzt
Auf die Berufung der Deutschen Post AG hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts die landgerichtliche Entscheidung abgeändert und die Klage der Post-Konkurrenten abgewiesen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2011
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- Landgericht Köln, Urteil vom 30.03.2011
[Aktenzeichen: 88 O (Kart.) 49/10]
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Dokument-Nr. 12655
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