wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2018
1 U 112/17 -

Ermittlungs­verfahren gegen ehemaligen DFB-Präsidenten wegen schwerer Steuerhinterziehung stellt keine Amtspflicht­verletzung dar

OLG Frankfurt am Main verneint Anspruch auf Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass das Ermittlungs­verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten wegen schwerer Steuerhinterziehung keine Amtspflicht­verletzung darstellt. Schmerzens­geld­ansprüche bestehen nicht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits war 2004 bis 2012 Präsident des Deutschen Fußballbundes (DFB) und bis September 2006 auch Vizepräsident des Weltmeisterschafs-Organisationskomitees (WM-OK). Er begehrte vom Land Hessen Schadensersatz wegen eines gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt seit Ende 2015 gegen den Kläger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. In diesem Zusammenhang wurde die Wohnung des Klägers durchsucht; zudem gelangten Informationen aus der Ermittlungsakte an die Presse.

Betrag für angebliche FIFA-Gala als steuermindernde Betriebsausgabe geltend gemacht

Hintergrund des Ermittlungsverfahrens ist eine Überweisung in Höhe von 6,7 Mio. Euro an die FIFA, welche der Kläger für das WM-OK 2005 freigegeben hatte. Der Verwendungszweck dieser Zahlung bezog sich auf eine "FIFA-Gala". Diese fand nie statt. Ob die Zahlung der Rückführung eines Darlehens gegenüber Robert D. dienen sollte, ist zwischen den Parteien streitig. Der Betrag wurde im Jahr 2006 als steuermindernde Betriebsausgabe gebucht und im Rahmen der Bilanzaufstellung als Betriebsausgabe erfasst. Die Steuererklärung für das Jahr 2006 wurde nicht vom Kläger unterzeichnet.

Einleitung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens stellt keine Amtspflichtverletzung dar

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die auf den Vorwurf der Amtspflichtverletzung gestützte Klage auf Zahlung von mindestens 25.000 Euro abgewiesen. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Oberlandesgericht bekräftigte, dass der Kläger keine Geldentschädigung verlangen könne. Die Einleitung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens stelle keine Amtspflichtverletzung dar. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen seien im Amtshaftungsprozess nur darauf überprüfbar, ob sie "vertretbar" erschienen. Unvertretbar seien sie nur, wenn bei Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege das staatsanwaltschaftliche Verhalten nicht mehr verständlich erscheine, betont das Oberlandesgericht. Dies könne hier nicht festgestellt werden. Vielmehr sei es nach kriminalistischer Erfahrung nicht unvertretbar, aus der seitens des Klägers freigegebenen und steuermindernd berücksichtigten Betriebsausgabe "FIFA-Gala" einen Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall abzuleiten.

Durchsuchung steht nicht außer Verhältnis zum Tatvorwurf

Auch aus der Durchsuchung könne keine Amtspflichtverletzung hergeleitet werden. Sie habe dem Auffinden von Beweismitteln gedient und stünde im Hinblick auf den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung nicht außer Verhältnis zu dem Tatvorwurf, entschied das Oberlandesgericht.

OLG verneint schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Schließlich könne der Kläger nicht Schadensersatz verlangen, soweit Informationen aus dem Ermittlungsverfahren an die Presse gelangt seien. Es fehle an einer schwerwiegenden Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Der hier maßgebliche Bericht in einem bundesweiten Boulevardblatt habe sich nur am Rande mit dem Kläger befasst. Es sei allein mitgeteilt worden, dass gegen den Kläger ermittelt werde. Dies sei der Öffentlichkeit jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.03.2017
    [Aktenzeichen: 2-04 O 328/16]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25643 Dokument-Nr. 25643

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25643

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?