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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2008
- 14 U 146/07 -
Spielfilm "Rohtenburg" bleibt weiterhin verboten
Kunstfreiheit muss gegenüber dem Persönlichkeitsschutz zurücktreten
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Entscheidung des Landgerichts Kassel bestätigt, mit der auf Antrag des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Klägers die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des von der Beklagten produzierten Spielfilms "Rohtenburg" untersagt wurde.
Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des zuständigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts werde der Kläger durch die Aufführung des Films in seinem
Der Senat bestätigte insoweit seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 09.07.2008
- Vorführung des Films „Rohtenburg“ gestoppt
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.03.2006
[Aktenzeichen: 14 W 10/06]) - Landgericht Kassel, Urteil vom 05.07.2007
[Aktenzeichen: 8 O 1854/06]
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Dokument-Nr. 6340
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