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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2023
- 16 U 206/21 -
Ehemaliger DFB-Schiedsrichter muss Gutachter-Äußerungen hinnehmen
Äußerungen als Werturteil einzustufen
Schlussfolgerungen und Ergebnisse in einem privaten Gutachten unterfallen grundsätzlich dem sog. Sachverständigenprivileg und sind damit als Werturteil einzuordnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Klage eines ehemaligen Schiedsrichters des DFB zurückgewiesen.
Der Kläger war Schiedsrichter beim DFB und leitete dort vor allem Spiele der ersten Bundesliga. Er nimmt den beklagten Rechtsanwalt auf Unterlassung und Widerruf von in einem
Gutachten als Werturteil
Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Der Kläger könne unter Berücksichtigung des sog. Sachverständigenprivilegs nicht Unterlassung der hier streitgegenständlichen Äußerungen verlangen. Äußerungen in Sachverständigengutachten, die Ergebnis der sachverständigen Entscheidungsfindung sind, seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich als
Recht des Gutachters auf freie Meinungsäußerung überwiegt
Soweit die Äußerungen die Berufsehre des Klägers verletzten, fehle es aber an einer schwerwiegenden Verletzung. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.09.2021
[Aktenzeichen: 2-17 O 95/19]
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Dokument-Nr. 33563
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