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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.02.2018
- 16 U 87/17 -
Fotos von Prominenten bei Sportereignis dürfen nur für Turnierberichterstattung verwendet werden
Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Veröffentlichung von Fotos einer prominenten Turnierteilnehmerin untersagt, soweit sie nicht mit Berichterstattung über das Sportereignis im Zusammenhang stehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Tochter eines bekannten ehemaligen deutschen Autorennfahrers. Sie nimmt die Beklagte, einen großen deutschen Zeitschriftenverlag, auf Unterlassen der Veröffentlichung von fünf
Sachverhalt
Auf vier dieser
Bilder zeigen einzig Zusammentreffen der Klägerin mit ihrer Familie am "Rand des Geschehens"
Das Landgericht gab der Klage statt. Hiergegen richtete sich die Berufung des beklagten Verlages. Dies hatte jedoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg. Die Klägerin habe laut Oberlandesgericht nicht in die Bildveröffentlichungen eingewilligt. Die Reichweite einer stillschweigenden
Artikels bietet keine weiterreichenden Informationen zum Turnier
Die vier Turnierfotos unterfielen auch nicht dem Begriff der Bildnisse der Zeitgeschichte, so dass auch aus diesem Grund keine Veröffentlichungsbefugnis bestanden habe. Das international besetzte Reitturnier könne zwar als zeitgeschichtliches Ereignis eingestuft werden. Die veröffentlichten Bildnisse stünden jedoch "in keinem ausreichenden Sachbezug zu diesem Turnier". Die
Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht zu rechtfertigen
Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin sei auch nicht deshalb gerechtfertigt, da ein öffentliches Informationsinteresse am Umgang der Familie mit dem Schicksalsschlag des klägerischen Vaters bestehe. Insoweit sei insbesondere zu respektieren, dass sich die Familie nach dem Unfall des Vaters aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und keine Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand herausgegeben habe. Dies habe sich bis heute nicht geändert. Die Abbildung des fünften
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.04.2017
[Aktenzeichen: 2-03 O 214/16]
- BVerfG zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.02.2017
[Aktenzeichen: 1 BvR 2897/14, 1 BvR 790/15 und 1 BvR 967/15]) - Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Fotos einer in Bikini bekleideten Frau
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014
[Aktenzeichen: 6 U 55/13])
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Dokument-Nr. 25606
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