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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2013
- 17 U 54/12 -
15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs unzulässig
Bank legt Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde
Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 Euro verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte die Commerzbank von Kunden für die Nacherstellung eines Kontoauszugs 15 Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte dies, da die Gebühr die
Bank darf durch Erhebung des Entgelts keinen Gewinn erzielen
Ein Duplikat des Kontoauszugs müssen Banken zwar nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt muss aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Bank darf keine allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten auf Kunden überwälzen
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2012
[Aktenzeichen: 25 O 454/11]) - Bank darf für Übersendung von Zwangskontoauszug kein Entgelt verlangen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.04.2011
[Aktenzeichen: 2-25 O 260/10])
Jahrgang: 2013, Seite: 179 VuR 2013, 179
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Dokument-Nr. 15281
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