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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.06.2008
- 20 W 222/06 -
Austausch der Tür eines Doppelhauses ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig
Regelungen zu baulichen Veränderungen müssen in Teilungserklärung festgelegt werden
Besteht eine Wohnungseigentumsanlage aus Reihen- oder Doppelhäusern, bedürfen kleinere bauliche Veränderungen nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Voraussetzung ist, dass in der „Teilungserklärung“ geregelt ist, dass die Häuser so zu behandeln sind, als sei das Grundstück tatsächlich geteilt. In solchen Fällen ist der Austausch der Haustür ohne Zustimmung des oder der Anderen möglich. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand eine kleine Wohnungseigentumsanlage lediglich aus einem Doppelhaus. Vereinbart war, dass das Doppelhaus so zu behandeln sei, als sei das Grundstück tatsächlich getrennt. Der eine
Zustimmung des anderen Eigentümers nicht erforderlich
Dieser Forderung stimmten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht zu. Zwar liege eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8657
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