Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.03.2010
- 20 W 264/09 -
OLG Frankfurt: Ingewahrsamnahme von Umweltaktivistin rechtswidrig
Freiheitsenziehung weder zum Schutz für Leib und Leben noch aus präventiven Maßnahmen erforderlich
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Ingewahrsamnahme einer Umweltaktivistin im Juli 2009 rechtswidrig war, da Personen nur dann in Gewahrsam genommen werden können, wenn dies zum Schutz für Leib und Leben erforderlich sei oder eine Ingewahrsamnahme zur präventiven Verhinderung der Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit in Betracht komme. Dies war in keiner Hinsicht der Fall.
Im zugrunde liegenden Fall fand im Juli 2009 vor dem Landgericht Gießen eine Strafverhandlung wegen der Zerstörung eines Gen-Gerstenfeldes im Jahr 2006 statt. Nach Verhandlungsschluss kletterte die zum Sympathiesantenkreis des Angeklagten gehörende betroffene Umweltaktivistin an der Fassade des Landgerichtsgebäudes hoch und malte die Worte "Gentech Weg! Gentech Weg, Ätsch!" an die Wand. Nach Aufforderung durch die Polizei klettere die Betroffene gegen 19 Uhr wieder herab und wurde "zur Verhinderung weiterer politisch motivierter Aktionen" festgenommen. Gegen 21 Uhr ordnete das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Polizei ohne Anhörung der Betroffenen ihre
OLG: 9-stündige Ingewahrsamnahme war rechtswidrig
Nachdem bereits das zunächst zuständige Landgericht die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung festgestellt hatte, befand nunmehr auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass die etwa 9-stündige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9479
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9479
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.