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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2024
- 26 U 11/23 -
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Alkohol am Steuer spricht für Unfallverursachung
Haftungsverteilung von 73 % zu 25 % zu Gunsten der Klägerin
Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einer schwer verletzten Fußgängerin Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 € und Schadensersatz - jeweils unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 25 % - zugesprochen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf
Ein nüchterner Fahrer hätte rechtzeitig gebremst
Die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin hatte teilweise Erfolg. Auf Basis einer
Fußgängerin muss sich Mitverschulden anrechnen lassen
Die Klägerin müsse sich jedoch ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anrechnen lassen. Der Beklagte sei für sei erkennbar gewesen, als sie die Fahrbahn betreten habe. Unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, des dadurch bedingten Leidens, des Grad des Verschuldens und der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 € angemessen. Nach Abzug ihres Mitverschuldensanteils von 25 % bleibe ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 52.500 € gegen den Beklagten neben den zu erstattenden materiellen Schäden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Gießen, Urteil vom 02.03.2023
[Aktenzeichen: 5 O 526/20]
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Dokument-Nr. 33718
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