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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2021
- 3 U 34/21 -
Kein Versicherungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Pandemie
COVID-19 mangels Listung im Katalog der Krankheiten und Krankheitserreger kein Versicherungsfall
Es besteht kein Versicherungsschutz nach § 2 der Zusatzbedingungen der Betriebsschließungsversicherung während des ersten „Lockdowns“ vom 18.3. bis 16.4.2020. § 2 dieser Zusatzbedingungen enthält allenfalls einen dynamischen Verweis auf den Katalog der Krankheiten und Krankheitserreger i.S.d. §§ 6, 7 Infektionsschutzgesetz. COVID-19 wurde erst nach diesem Zeitraum in den Katalog integriert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung gegen das klageabweisende Urteil zurückgewiesen.
Im hier vorliegenden Fall betreibt die Klägerin eine Gaststätte. Sie unterhält bei der Beklagten eine
OLG verneint Anspruch auf Versicherungsleistungen
Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Selbst wenn § 2 Nr. 2 der Zusatzbedingungen als dynamische Verweisung auf das IfSG verstanden würde, bestünde kein
Hinweis auf Ausschluss des Versicherungsschutzes nicht erforderlich
Insoweit bedürfe es auch keines Hinweises, dass für in den §§ 6, 7 IfSG nicht genannte Krankheiten kein
Auch keine unangemessenen Benachteiligung der Versicherungsnehmer
Diese Auslegung der Vertragsbestimmungen führe auch nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherungsnehmer. Insbesondere weiche ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Hanau, Urteil vom 12.01.2021
[Aktenzeichen: 9 O 112/20]
- Kein Anspruch auf Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.02.2021
[Aktenzeichen: 2-08 O 186/20])(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2021
[Aktenzeichen: 2-08 O 147/20]) - Keine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Lockdowns
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2021
[Aktenzeichen: 9 O 292/20])
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Dokument-Nr. 30443
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