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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.06.2008
- 4-2 StE 2/94-1/98 -
Vorerst keine Strafaussetzung für Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld
Bewährung frühestens 2011
Die u.a. wegen mehrfachen Mordes und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (RAF) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Birgit Hogefeld hat im Juni 2008 15 Jahre ihrer Strafe verbüßt. Da das Strafgesetzbuch die Möglichkeit eröffnet, auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach Verbüßung von 15 Jahren den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, hat die Verurteilte einen entsprechenden Antrag gestellt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nunmehr nach umfassender Abwägung aller Faktoren und einer persönlichen Anhörung der Verurteilten beschlossen, die Strafe derzeit noch nicht zur Bewährung auszusetzen, weil die Schwere der Schuld dies nicht zulasse.
Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat der Senat gleichzeitig eine Mindestverbüßungszeit von 18 Jahren festgesetzt. Hierbei hat er berücksichtigt, dass sich die Verurteilte in deutlicher Form von der RAF losgesagt hat.
Die Verurteilte kann damit frühestens 2011 mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen. Die Verurteilte befindet sich seit dem Tag ihrer Festnahme, dem 27.6.1993, in Haft. Die Vollzugsanstalt beschreibt das Verhalten der Verurteilten als beanstandungsfrei. Während des Vollzuges hat sie ein Studium an der Fernuniversität Hagen begonnen und 2007 erfolgreich abgeschlossen. Die Verurteilte schreibt derzeit an ihrer Dissertation.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 29.07.2008
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Dokument-Nr. 6440
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